Abfall-Vermeidung
 
Wiederverwenden ist besser als wegwerfen! Nutzen Sie für defekte oder nicht mehr benötigte Gegenstände unsere Angebote, statt diese zu entsorgen.

Informationen zu den Abfallgebühren

Im Landkreis Mainz-Bingen findet eine getrennte Entsorgung von Restmüll und Biomüll statt. Grundsätzlich steht jedem anschlusspflichtigen Grundstück ein Gefäß für Rest- und Biomüll sowie für Altpapier zur Verfügung.

Wie setzen sich die Gebühren zusammen?

Ihre Abfallentsorgungsgebühren setzen sich aus einer Jahresgrundgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen. In der Jahresgrundgebühr sind eine Vielzahl von Leistungen enthalten, z. B. Restmüll- und Biomüllabfuhr, Papierentsorgung, Sperrmüllabfuhr, Kühlgeräteentsorgung, Problemmüllabfuhr, Wertstoffhöfe und vieles mehr. Die Grundgebühr richtet sich nach der Größe der Rest- und Biomüllgefäße.

Wie viele Leerungen sind in der Jahresgrundgebühr enthalten?

In der Grundgebühr sind 13 Entleerungen je Gefäß enthalten. Diese sind bei identischer Behältergröße untereinander austauschbar, d. h. Ihnen stehen 26 Entleerungen zur Verfügung, die Sie nach Bedarf auf die beiden Gefäße verteilen können (Beispiel: 19 Entleerungen Biomüll und 7 Entleerungen Restmüll). Außerdem können Sie in den Monaten April bis September zusätzlich 6 Entleerungen der Biotonne beanspruchen (Sommerregelung). Diese sind ebenfalls mit der Grundgebühr abgegolten, aber nicht auf das Kontingent der Restmülltonne übertragbar.

Sommerregelung für die Biotonne:

Berechnungsbeispiel für einen Monat:
  • Die 1. Entleerung ist in der Grundgebühr enthalten.
  • Die 2. Entleerung ist als zusätzliche Entleerung gebührenfrei.
  • Die 3. Entleerung ist gebührenpflichtig.

Wann werden Leistungsgebühren berechnet?

Die Leerungen der Rest- und Biomüllgefäße werden über einen Chip an Ihrem Gefäß elektronisch registriert. Nehmen Sie in einem Jahr über die Grundgebühr hinausgehende Entleerungen in Anspruch (dies ist aufgrund des 14-täglichen Abfuhrrhythmus möglich), fallen hierfür Leistungsgebühren an, deren Höhe sich ebenfalls nach der Tonnengröße richtet.

Abfallgebühren ab 2020:

Gefäßgröße
Jahresgrund-gebühr je Gefäß Rabatt für Eigen-kompostierer Leistungsgebühr Zusatzentleerung
80 l 76,00 € 15,20 € 2,50 €
120 l 114,00 € 22,80 € 3,70 €
240 l 228,00 € 45,60 € 7,40 €
660 l 620,00 € 124,00 € 20,20 €
1100 l 1030,00 € 206,00 € 33,70 €
Gefäß-
größe
Jahresgrund-
gebühr je Gefäß
Rabatt für Eigen-
kompostierer
Leistungs-
gebühr Zusatz-
entleerung
80 l 76,00 € 15,20 € 2,50 €
120 l 114,00 € 22,80 € 3,70 €
240 l 228,00 € 45,60 € 7,40 €
660 l 620,00 € 124,00 € 20,20 €
1100 l 1030,00 € 206,00 € 33,70 €

Bitte beachten Sie

Als Eigenkompostierer können Sie einen 20%igen Rabatt auf die Grundgebühr der Biotonne erhalten. Hier gelangen Sie zum Antrag.
Weitere Auskünfte zu den Gebühren erhalten Sie auch unter der Telefonnummer: 06131 12-140770.