Abfall-Vermeidung
Wiederverwenden ist besser als wegwerfen! Nutzen Sie für defekte oder nicht mehr benötigte Gegenstände unsere Angebote, statt diese zu entsorgen.
Zuschuss für Stoffwindeln
Als Förderung einer Maßnahme zur Abfallvermeidung wird im Landkreis Mainz-Bingen künftig die Anschaffung von Stoffwindeln für Kleinkinder finanziell bezuschusst. Antragsberechtigt zum Erhalt eines einmaligen Zuschusses von 25 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten, maximal 100 Euro, sind Eltern von Kindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr mit Wohnsitz im Landkreis Mainz-Bingen. Dem Antrag beizufügen sind der Beleg über die Beschaffung der Stoffwindeln sowie die Kopie einer Geburtsurkunde des Kindes. Der Antrag schließt aus, zusätzlich kostenfreie Windelsäcke zu erhalten.
Mehrwegwindeln tragen gegenüber dem Verbrauch von mehreren tausend Einwegwindeln erheblich zur Abfallvermeidung bei und gelten auch hinsichtlich weiterer Umweltfaktoren und Nachhaltigkeitskriterien als vorteilhaft.
Für die Beantragung eines Zuschusses für Stoffwindeln nutzen Sie bitte unser Online-Formular Zuschuss für Stoffwindeln. Folgende Angaben und Nachweise werden benötigt:
- Name und vollständige Anschrift des Antragstellenden
- Name des Kindes mit Geburtsdatum
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Kaufbeleg über die Beschaffung der Stoffwindeln mit Kaufpreis und Kaufdatum
- Kontoverbindung zum Erhalt des Zuschusses
Die Zahlung des einmaligen Zuschusses von 25 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten, maximal 100 Euro, ist ausschließlich per Banküberweisung möglich, weitere Zahlungsarten sind ausgeschlossen.
Der Antragstellende bestätigt mit seinem Antrag, die gemäß Kaufbeleg erworbenen Stoffwindeln für das im Antrag benannte Kind zu verwenden. Die Verwendung derselben Stoffwindeln für weitere Kinder ist ebenso wenig erneut zuschussfähig wie die Beschaffung weiterer Stoffwindeln für dasselbe Kind.
Bei Fragen können Sie sich zudem an unsere Abfallberatung unter Telefon 06131 12-140780 wenden.